Verwaltungsgerichtshof
22.02.1979
2805/77
In der Frage, ob eine gewerbliche Betriebsanlage geeignet ist, die einer Schule besuchenden Schüler zu gefährden oder zu belästigen, kommt dem Schulerhalter - und nicht etwa den "Elternvertretern" - die Rechtsstellung als Nachbar zu.