Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.1978

Geschäftszahl

2787/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1011/71 E 25. April 1972 VwSlg 8220 A/1972 RS 1

Stammrechtssatz

Der strafbare Tatbestand der Übertretung des Paragraph 12, Absatz 2, leg cit liegt in der Nichtbezahlung oder unvollständigen Bezahlung einer Vorschreibung binnen zwei Wochen nach deren Zustellung.