Verwaltungsgerichtshof
25.01.1978
2728/77
GRS wie 2315/77 B 15. Dezember 1977 VwSlg 9461 A/1977 RS 5
Die Partei kann die bescheidmäßige Feststellung strittiger Rechte begehren, wenn der Bescheid im Einzelfall notwendiges Mittel der Rechtsverteidigung ist und insofern im Interesse der Partei liegt.