Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1978

Geschäftszahl

2673/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1353/70 E 20. Oktober 1970 VwSlg 7890 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Übertretung des Paragraph 7, PreisregelungsG handelt es sich um ein Ungehorsamdelikt. Dem Unternehmer muss jedoch zugebilligt werden, die Besorgung einzelner Angelegenheiten anderen Personen selbstverantwortlich zu überlassen und die eigene Tätigkeit in diesen Belangen auf eine angemessene Kontrolle zu beschränken. In diesem Fall ist das mangelnde Verschulden iSd Paragraph 5, Absatz eins, VStG dadurch nachzuweisen, dass alle Maßnahmen getroffen wurden, die unter den vorhersehbaren Verhältnissen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit gutem Grund erwarten lassen (Hinweis auf das in einer Angelegenheit des Dienstnehmerschutzes ergangene E 26.3.1963, 1266/62 VwSlg 5997 A/1963).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1977002673.X04