Verwaltungsgerichtshof
14.11.1978
2590/77
GRS wie 0747/60 E 15. Dezember 1960 VwSlg 5448 A/1960 RS 1
Die bloße Erhöhung der Bevölkerungszahl eines Stadtgebietes rechtfertigt die Annahme des Bedarfes nach einer neuen Apotheke nur dann, wenn die schon bestehenden, von der Bevölkerung leicht zu erreichenden Apotheken nicht in der Lage sind, die erhöhten Nachfrage nach Heilmitteln zu befriedigen.