Verwaltungsgerichtshof
29.06.1979
2571/77
Ausführungen, daß sich aus keiner Bestimmung des OÖ SozialhilfeG ein Rechtsanspruch oder die Parteistellung von mit dem Sozialhilfe-Empfänger in Familiengemeinschaft lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen ableiten läßt.