Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.1978

Geschäftszahl

2530/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0330/74 E 9. September 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Aus der Bestimmung des Paragraph 12, Absatz eins, WaffG, insbesondere aus der Wendung "die Behörde HAT ......" geht hervor, daß die Behörde verpflichtet ist, bei Zutreffen der Tatsachen des Paragraph 12, Absatz eins, WaffG ein Waffenverbot zu verhängen.