Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.05.1978

Geschäftszahl

2493/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2491/77 E 18. Mai 1978 RS 2

Stammrechtssatz

Nur rechtskräftige verhängte Strafen sind ein Erschwerungsgrund.