Verwaltungsgerichtshof
12.03.1980
2468/77
Ausführungen, dass dort, wo kein ausdrücklich geregeltes gesetzliches Verbot oder Gebot besteht die extensive Anerkennung positiver Handlungspflichten des Dienstnehmers über den ausdrücklichen Rahmen des Arbeitsvertrages hinaus von der Behörde besonders sorgfältig abzuwägen ist.