Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.03.1980

Geschäftszahl

2468/77

Rechtssatz

Ausführungen, dass dort, wo kein ausdrücklich geregeltes gesetzliches Verbot oder Gebot besteht die extensive Anerkennung positiver Handlungspflichten des Dienstnehmers über den ausdrücklichen Rahmen des Arbeitsvertrages hinaus von der Behörde besonders sorgfältig abzuwägen ist.