Verwaltungsgerichtshof
09.11.1977
2382/77
GRS wie 0843/69 B 3. April 1970 RS 3
In Angelegenheiten die zum selbständigen Wirkungsbereich der Gemeinde gehören, kommt der Aufsichtsbehörde lediglich eine Kontrolle, nicht aber eine Befugnis zur Entscheidung in der Sache selbst zu.