Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1978

Geschäftszahl

2335/77

Rechtssatz

Vor dem Gerichtshof war allein strittig, ob die im Jahre 1950 (bescheidmäßig) erfolgte Zuweisung der Naturalwohnung zu Recht erfolgt ist. Diese Frage entzog sich in dem anhängigen, den ENTZUG des Benützungsrechtes an der Naturalwohnung betreffenden Verfahren der Kognition durch den VwGH. Der Entzug des Benützungsrechtes öffentlich-rechtlicher Natur an einer Naturalwohnung ist den Hinterbliebenen gegenüber durch Bescheid auszusprechen (Hinweis auf E des VS vom 30. April 1970, 1274/68, VwSlg 7788 A/1970)