Verwaltungsgerichtshof
21.05.1979
2334/77
Der Gesetzgeber umschreibt im Paragraph 55, LDP nur die Gesichtspunkte, die bei der Verleihung eines höheren Dienstpostens beachtet werden müssen. Das sind aber an die Behörde gerichtete und diese verpflichtende Normen, aus denen niemandem ein Rechtsanspruch oder ein rechtliches Interesse im Sinne des Paragraph 8, AVG 1950 erwächst.
Besprechung in:
ÖffD 1 aus 1980,,S 19 (mit Kritik);
ÖffD 10 aus 1979,, S 21 (Mit Anmerkung);