Verwaltungsgerichtshof
03.05.1978
2329/77
GRS wie 0934/73 B VS 15. Dezember 1977 VwSlg 9458 A/1973 RS 4
Ein Beschwerdeführer ist berechtigt, in ein und derselben Beschwerdeschrift eine Erledigung als Bescheid anzufechten und außerdem (hilfsweise) Säumigkeit der belangten Beschwerde geltend zu machen. Hiebei handelt es sich nicht um die unzulässige Einbringung einer Beschwerde unter einer Bedingung.