Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.05.1978

Geschäftszahl

2329/77

Rechtssatz

Ob ein Verfahren über Parteiantrag oder von Amts wegen eingeleitet wird, ob ein eingebrachter Antrag eine Entscheidung in der Sache erfordert oder ob ausschließlich Amtswegigkeit vorgesehen ist, ist den Verwaltungsvorschriften zu entnehmen.