Verwaltungsgerichtshof
03.05.1978
2329/77
Ob ein Verfahren über Parteiantrag oder von Amts wegen eingeleitet wird, ob ein eingebrachter Antrag eine Entscheidung in der Sache erfordert oder ob ausschließlich Amtswegigkeit vorgesehen ist, ist den Verwaltungsvorschriften zu entnehmen.