Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1977

Geschäftszahl

2315/77

Rechtssatz

Ist Rechtsdurchsetzung im Wege des Antrages auf Erlassung eines Feststellungsbescheides zulässig, kann daneben nicht auch VwGH-Beschwerde nach Artikel 131, a B-VG erhoben werden.