Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.1978

Geschäftszahl

2266/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1694/73 E 8. Mai 1974 RS 4

(Aus der Wucht der Fahrzeugkollision können Schlüsse auf Geräusch und Erschütterung und ihre Wahrnehmbarkeit durch einen Lenker von gehöriger Aufmerksamkeit gezogen werden.)

Stammrechtssatz

Es genügt auch, daß der Beschädiger den Sachschaden bei gehöriger Aufmerksamkeit BEMERKEN mußte. (Hinweis auf E vom 20.12.1971, 0790/71)