Verwaltungsgerichtshof
18.12.1979
2221/77
GRS wie 1189/74 E 15. Dezember 1975 RS 2
Wenn die Vorlage weiterer Beilagen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht erforderlich war, kann einem Antrag auf Ersatz der darauf entfallenden Beilagengebühren keine Folge gegeben werden.