Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1979

Geschäftszahl

2221/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1189/74 E 15. Dezember 1975 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn die Vorlage weiterer Beilagen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht erforderlich war, kann einem Antrag auf Ersatz der darauf entfallenden Beilagengebühren keine Folge gegeben werden.