Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1979

Geschäftszahl

2189/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2558/56 B 25. April 1958 RS 1

(hier: Nichtzulassung eines RAA mit Prüfung - römisch zwei A - siehe Akt)

Stammrechtssatz

Wenn eine Partei ihre Sache vor dem VwGH (bei der mündlichen Verhandlung) nicht selbst führt, kann sie sich nur durch einen (aktiven) Rechtsanwalt vertreten lassen. (Relativer Anwaltszwang; daher auch keine Vertretung der Ehefrau durch Ehemann, auch wenn dieser gewesener Rechtsanwalt).