Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1978

Geschäftszahl

2158/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0746/73 E VS 9. Dezember 1974 VwSlg 8721 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Einspruchsbehörde hat den im gerichtlichen Exekutionsverfahren schon in Vollzug gesetzten

Sicherstellungsauftrag - ohne Beachtung vorhandener Oppositionsgründe - allein darauf zu überprüfen, ob die im Zeitpunkt seiner Erlassung hiefür erforderlichen sachlichen Voraussetzungen gegeben waren oder nicht.