Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1978

Geschäftszahl

2158/77

Rechtssatz

Der Sicherstellungsauftrag kann künftige Beitragszeiträume in jenem Ausmaß erfassen, das zur Erreichung des Zweckes unter Bedachtnahme auf die wirtschaftliche Lage des Beitragsschuldners, auf vermeidbare Härten und auf das Verbot der Schadenszufügung (Paragraph 1295, Absatz 2, ABGB) angemessen und vertretbar ist.