Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.05.1980

Geschäftszahl

2107/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1333/73 E 28. Jänner 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Der Beurteilung eines Bauvorhabens nach Paragraph 120, Absatz 7, Ziffer 2, NÖ BO 1969 müssen konkrete Feststellungen über die bestehende Bebauung auch im Hinblick auf die vorwiegend herrschende Bebauungsweise vorangehen; das Ergebnis dieser Feststellungen ist mit den Parteien zu erörtern (mit ausführlicher Begründung).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1980:1977002107.X02