Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1979

Geschäftszahl

2093/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1139/74 E 18. Dezember 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Es ist Sache der Partei, wenn sie einen Zustellungsmangel behauptet, diesen unter Beweis zu stellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1979:1977002093.X02