Verwaltungsgerichtshof
23.02.1979
2033/77
GRS wie 0169/57 E 17. Februar 1958 RS 1
(Das genaue Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung ist dabei angesichts der Bestimmung des Paragraph 20, Absatz 2, StVO unerheblich)
Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung durch Nachfahren mit dem Dienstkraftrad und durch Ablesen des an diesem angebrachten Tachometers