Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1978

Geschäftszahl

2031/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0517/69 E 21. Oktober 1969 VwSlg 7665 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Betrachtet man als "besondere Gefahren" im Sinne des Paragraph 18, Waffengesetz solche, die das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren wesentlich erheblich übersteigen, so dürfen doch an das Merkmal "wesentlich" bzw. "erheblich" nicht allzu große Anforderungen gestellt werden.