Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1980

Geschäftszahl

1907/77

Rechtssatz

Irrelevant für die Betriebsnachfolge ist, ob der Betriebsnachfolger schon vor der Übernahme des Betriebes einen eigenen Betrieb geführt hat und ob er den übernommenen neben seinem eigenen Betrieb oder in diesen eingegliedert führt.