Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1978

Geschäftszahl

1791/77

Rechtssatz

Die Tatbestände nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO einerseits und nach den Paragraphen 7, Absatz eins und 97 Absatz 5, StVO andererseits stehen in keinem Verhältnis der Kosumtion.