Die Tatbestände nach § 5 Abs 1 StVO einerseits und nach den §§ 7 Abs 1 und 97 Abs 5 StVO andererseits stehen in keinem Verhältnis der Kosumtion.Die Tatbestände nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO einerseits und nach den Paragraphen 7, Absatz eins und 97 Absatz 5, StVO andererseits stehen in keinem Verhältnis der Kosumtion.