Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1979

Geschäftszahl

1789/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0081/73 E 12. April 1973 RS 2

(hier Aufmerksamkeitsfehler eines durch Alkoholgenuß beeinträchtigten Fahrzeuglenkers)

Stammrechtssatz

Ein Fahrzeuglenker, der bei Befahren einer Kurve leicht ins Schleudern gerät, hat auf alle Fälle seine Fahrgeschwindigkeit nicht den gegebenen Umständen angepaßt und somit den Tatbestand nach Paragraph 20, Absatz eins, StVO gesetzt.