Verwaltungsgerichtshof
02.07.1979
1781/77
GRS wie 0754/77 E 6. April 1978 RS 4
Aus dem Inhalt der in dem Paragraph 4, Absatz eins, Litera b und c StVO festgelegten Lenkerpflichten ergibt sich, daß die im Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, StVO dem Lenker vom Gesetz erteilte Anordnung, das Fahrzeug sofort anzuhalten, nicht bloß den Zweck verfolgt, das Fahrzeug ganz kurzfristig zum Stillstand bringen zu lassen.