Verwaltungsgerichtshof
20.12.1977
1773/77
Die Paragraphen 22, Absatz eins und 40 Absatz 2, PaßG stellen nicht allein den Nichtbesitz eines gültigen Reisepasses unter Strafe, sondern den Aufenthalt in Ö, ohne im Besitz eines solchen Reisedokumentes zu sein.