Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1977

Geschäftszahl

1773/77

Rechtssatz

Die Paragraphen 22, Absatz eins und 40 Absatz 2, PaßG stellen nicht allein den Nichtbesitz eines gültigen Reisepasses unter Strafe, sondern den Aufenthalt in Ö, ohne im Besitz eines solchen Reisedokumentes zu sein.