Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1977

Geschäftszahl

1773/77

Rechtssatz

Das Tatbild der Übertretung nach Paragraph 40, Absatz 2, PaßG ist dann erfüllt, wenn ein Fremder sich im Bundesgebiet aufhält, ohne im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Paßersatzes zu sein.