Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1979

Geschäftszahl

1755/77

Rechtssatz

Die VwBeh hat die Frage einer verhinderten Rückkehr auch dann zu prüfen, wenn sie der Meinung ist, daß die Beibehaltung eines inländischen Wohnsitzes als Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht nachweisbar sei.