Verwaltungsgerichtshof
06.06.1979
1730/77
GRS wie 0614/52 E 16. Juni 1952 VwSlg 2572 A/1952 RS 1 (Zusatz: An dieser Rechtsansicht hat auch die 7. StVO-Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1977, = Einfügung des Absatz 5, a in Paragraph 100, StVO - nichts geändert, im übrigen Ausführungen zu Widerlegung des Einwandes, einem Straßenaufsichtsorgan könnte bei einer Geschwindigkeitsschätzung ein Irrtum unterlaufen).
Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich darüber ein Urteil zu bilden vermögen, ob ein Fahrzeug mit normaler oder ungewöhnlicher Geschwindigkeit fährt.