Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.06.1979

Geschäftszahl

1730/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0614/52 E 16. Juni 1952 VwSlg 2572 A/1952 RS 1 (Zusatz: An dieser Rechtsansicht hat auch die 7. StVO-Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 115 aus 1977, = Einfügung des Absatz 5, a in Paragraph 100, StVO - nichts geändert, im übrigen Ausführungen zu Widerlegung des Einwandes, einem Straßenaufsichtsorgan könnte bei einer Geschwindigkeitsschätzung ein Irrtum unterlaufen).

Stammrechtssatz

Es muß den zur Wahrnehmung der Vorgänge im öffentlichen Straßenverkehr, insbesondere zur Überwachung der Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften bestellten und geschulten Organen der Sicherheitswache zugebilligt werden, daß sie sich darüber ein Urteil zu bilden vermögen, ob ein Fahrzeug mit normaler oder ungewöhnlicher Geschwindigkeit fährt.