Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1978

Geschäftszahl

1681/77

Rechtssatz

Bei der Entscheidung nach Paragraph 17, Absatz 2, ForstG 1975 handelt es sich um keine Ermessensübung (dh bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Rechtsanspruch auf Rodungsbewilligung).