Verwaltungsgerichtshof
27.03.1979
1645/77
GRS wie 0511/78 E 24. April 1979 RS 5
Die bloße Absicht, Beziehungen zur Ausübung der Prostitution anzubahnen, ist zur Erfüllung des Tatbestandes der Ausübung der gewerbsmäßigen Unzucht (einschließlich des Anbietens hiezu) nicht ausreichend.