Verwaltungsgerichtshof
16.02.1979
1622/77
GRS wie 1505/74 E 29. März 1976 VwSlg 9028 A/1976 RS 1 (hier: auch Einnahme von BALDRIANTROPFEN; auch wenn die Fahruntüchtigkeit nicht allein durch die Alkoholmenge, sondern auch oder SOGAR ÜBERWIEGEND durch die Einnahme eines Medikaments verursacht war.)
Paragraph 5, Absatz eins, StVO kommt auch dann zum Tragen, wenn die Fahruntauglichkeit nicht ausschließlich auf Grund des Alkoholgenusses zurückzuführen ist (hier: gleichzeitige Einnahme von Medikamenten).