Verwaltungsgerichtshof
09.10.1979
1601/77
Behördliche Maßnahmen nach Paragraph 82, Absatz eins, oder Paragraph 99, Absatz 3, Litera d, StVO setzen nicht voraus, daß zunächst behördliche Maßnahmen nach Paragraph 35, Absatz eins, oder 3 StVO ergangen wird. (Weiters Ausführungen zum Verhältnis zwischen der Bestimmung des Paragraph 35, StVO und der des Paragraph 82, Absatz eins, StVO).