Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.1978

Geschäftszahl

1573/77

Beachte

Besprechung in:

Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit, S 451-463;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1456/49 E 7. Juli 1950 VwSlg 1602 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Macht der Bfr Mangelhaftigkeit des Verfahrens wegen Unterlassung des Parteiengehörs geltend, dann hat er die entscheidenden Tatsachen bekanntzugeben, die der Behörde wegen dieser Unterlassung unbekannt geblieben sind.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X06