Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1980

Geschäftszahl

1571/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1212/66 E 9. Februar 1967 RS 1

Stammrechtssatz

An der Bestimmung des Paragraph 105, Litera a, WRG 1959, wonach ein Unternehmen dann als unzulässig angesehen werden kann, wenn durch seine Verwirklichung gesundheitsschädliche Folgen zu befürchten sind, erwächst niemandem ein subjektives öffentliches Recht. (Daher: keine Beschwerdeberechtigung)

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1576/77