Verwaltungsgerichtshof
26.03.1980
1571/77
Maßnahmen, zu denen bereits das Gesetz unmittelbar verpflichtet (hier: Instandhaltung einer Wasserbenutzungsanlage gemäß Paragraph 50, WRG), können Rechtens nicht Gegenstand einer Bescheidauflage sein.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1576/77