Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1980

Geschäftszahl

1571/77

Rechtssatz

Maßnahmen, zu denen bereits das Gesetz unmittelbar verpflichtet (hier: Instandhaltung einer Wasserbenutzungsanlage gemäß Paragraph 50, WRG), können Rechtens nicht Gegenstand einer Bescheidauflage sein.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1576/77