Verwaltungsgerichtshof
26.03.1980
1571/77
Das Wissen um die Vornahme von Änderungen bei der Ausführung einer Wasseranlage hindert die Betroffenen nicht, ihre Rechte gem. Paragraph 121, Absatz eins, WRG anläßlich der Überprüfung geltend zu machen
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
1576/77