Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1980

Geschäftszahl

1571/77

Rechtssatz

Das Wissen um die Vornahme von Änderungen bei der Ausführung einer Wasseranlage hindert die Betroffenen nicht, ihre Rechte gem. Paragraph 121, Absatz eins, WRG anläßlich der Überprüfung geltend zu machen

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1576/77