Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1979

Geschäftszahl

1529/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1328/64 E 12. Jänner 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Die Übertragung der Durchführung des (Verwaltungs-) Strafverfahrens auf die sachlich zuständige Behörde, in deren Sprengel der Beschuldigte seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, ist keine die Verjährungsfrist hemmende Verfolgungshandlung.