Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.1978

Geschäftszahl

1461/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0625/77 E 15. November 1977 RS 1

Stammrechtssatz

Artikel römisch sieben, EGVG ist bloß eine subsidiäre Strafnorm, die nur in denjenigen Fällen des Verstoßes gegen Verwaltungsvorschriften einschließlich ortspolizeilicher Anordnungen Anwendung zu finden hat, für die der zuständige Gesetzgeber keine besondere Strafe festgesetzt hat.