Verwaltungsgerichtshof
11.04.1978
1461/77
GRS wie 0625/77 E 15. November 1977 RS 1
Artikel römisch sieben, EGVG ist bloß eine subsidiäre Strafnorm, die nur in denjenigen Fällen des Verstoßes gegen Verwaltungsvorschriften einschließlich ortspolizeilicher Anordnungen Anwendung zu finden hat, für die der zuständige Gesetzgeber keine besondere Strafe festgesetzt hat.