Verwaltungsgerichtshof
26.04.1978
1293/77
Bedarfserhebungen, die nicht erkennen lassen, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß bei der - telefonischen - Inanspruchnahme eines Funktaxifahrzeuges Wartezeiten entstehen bzw entstehen würden, bilden für die Ermittlung des Bedarfes nach Leistungen des Taxigewerbes (in Innsbruck) keine taugliche Grundlage (Hinweis E 17.11.1976, 0906/76, 0909/76).