Verwaltungsgerichtshof
26.04.1978
1293/77
GRS wie 2992/54 E 20. Dezember 1955 VwSlg 3930 A/1955 RS 1
Bei Beurteilung der Frage, ob ein Bedarf nach einem Unternehmen des Platzfuhrwerks-(Taxi-)Gewerbes besteht, darf nicht außer acht gelassen werden, daß gerade das Platzfuhrwerks-(Taxi-)Gewerbe nicht so sehr der Abwicklung eines mehr oder weniger regelmäßigen Personenverkehrs dient, sondern vor allem dazu bestimmt ist, dem Mangel an Beförderungsmöglichkeiten in unvorhergesehenen oder dringenden Fällen abzuhelfen.