Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1978

Geschäftszahl

1221/77

Rechtssatz

Hat sich eine Person mehrmals strafbar gemacht, so können es general- und spezialpräventive Rücksichten erlauben, in der jeweils letzten Aburteilung die bereits rechtskräftig verhängten Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen.