Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1978

Geschäftszahl

1221/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1569/66 E 29. Jänner 1968 RS 3

Stammrechtssatz

Nur rechtskräftig verhängte Strafen dürfen bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.