Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.02.1978

Geschäftszahl

1209/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0190/71 E 17. November 1972 VwSlg 8315 A/1972 RS 3 (hier: unangesagter Augenschein zur Durchführung von Lärmmessungen durch einen Amtssachverständigen)

Stammrechtssatz

Die Vorschrift der Wahrung des Parteiengehörs ist nicht gleichzusetzen mit dem Anspruch auf persönliche Anwesenheit bei einer Beweisaufnahme.