Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1980

Geschäftszahl

1171/77

Rechtssatz

Eine BerufungsE des BMS, in der gleichzeitig im Spruch sowohl über die Versicherungspflicht als auch über die Beitragspflicht abgesprochen wird, ist insoweit mit sachlicher Unzuständigkeit behaftet, als sich der Spruch auf die Frage der Beitragspflicht erstreckt (Hinweis auf E VS 12.5.1980, 1205/76).