Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1980

Geschäftszahl

1171/77

Rechtssatz

Die Grundsätze der Freiheit von Beweisregeln sowie der Gleichheit und Unbeschränktheit der Beweismittel sind auch für den Fall der Beurteilung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen durch keine gesetzliche Anordnung eingeschränkt worden. (Hier: behauptetes Pachtverhälnis zw Ehegatten zum Zweck der Vermeidung der Versicherungspflicht nach dem B-PVG)