Verwaltungsgerichtshof
28.02.1978
1169/77
GRS wie 0389/67 E 13. September 1967 RS 2
Abweisung des Mehrbegehrens des Bf, da neben dem Pauschbetrag eine gesonderte Vergütung für Umsatzsteuer und für Ablichtung der Beilagen zum Schriftsatz nicht in Betracht kommt.